Honorar für Psychotherapie und psychologische Beratung



Ablauf


Zuerst vereinbaren wir einen Termin für eine Erstgespräch, bei dem wir uns kennenlernen können, Ihr Anliegen besprechen und Ihre Wünsche anhören. Dann entscheiden wir, wie wir gemeinsam fortfahren werden. Das Erstgespräch kann sich bei Bedarf auch über 2 bis 3 Sitzungen verteilen, wobei wir einen zeitlichen Spielraum von 60 bis 90 Minuten haben.

Grundsätzlich haben sich Sitzungen in regelmäßigen Abständen bewährt. Je nach Bedarf sind anfangs 1 - 2 wöchentliche Sitzungen hilfreich, um die gewünschte Tiefe zu erreichen. Später können die Sitzungen auch zwei-, drei- oder vierwöchentlich stattfinden, als Aufrechterhaltung und Prävention. Oft reichen schon ein paar Stunden, um entsprechende Veränderungen in Gang zu bringen.


Private Krankenversicherung


In den meisten Fällen erstatten private Krankenkassen oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung die Leistungen ganz oder zum größten Teil. Bitte informieren Sie sich vorab, welche Leistungen erstattungsfähig sind und beantragen Sie gegebenenfalls schon vor Therapiebeginn eine Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse. Der Vorteil für Selbstzahler ist, dass weder die Therapie, die Behandlung und noch die Diagnose in öffentlichen Datenbanken erfasst werden ( z.B. bei Krankenkassen-Wechsel, Abschluss von Lebensversicherungen).

 

Gesetzliche Krankenversicherung


Die Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen im Rahmen einer Psychotherapie werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

DIe Pflicht zur Bezahlung für geleistete Psychotherapie besteht unabhängig von einer Zu- oder Absage Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung.


Honorar


Das Honorar für Psychotherapie oder psychologische Beratung ist im Anschluss an jede Sitzung bar zu entrichten oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach der Sitzung. Bei Bedarf erhalten sie eine Quittung oder eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer Krankenkasse oder Versicherung.


60 - 90 Minuten Erstgespräch                90 EUR
60 Minuten Gesprächstherapie             80 EUR
90 Minuten Gesprächstherapie            100 EUR
120 Minuten Gesprächstherapie           120 EUR

Stand 01.01.2021


Von der Umsatzsteuer befreit sind psychotherapeutische Leistungen gemäß § 4 Nr. 14 UstG und können als Sonderausgabe / außergewöhnliche Belastung in ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.


 

Terminabsage


Da ich eine Terminpraxis führe, sind die Termine speziell für Sie reserviert. Dadurch entstehen für Sie keine Wartezeiten und die Sitzungen sind nach Vereinbarung flexibel möglich. Sollten Sie an einem Termin verhindert sein, bitte ich Sie, mir rechtzeitig Bescheid zu geben. Eine Absage bis 24 h vorher ist kostenfrei. Somit kann dieser Termin von anderen Patienten in Anspruch genommen werden. Im Falle einer Absage am Tage des Termins, ist die Hälfte des Honorars zu begleichen. Im Falle einer fehlenden Terminabsage, ist das gesamte Honorar zu begleichen.





"Wege entstehen dadurch, dass man sie geht." - Franz Kafka

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